Mineralwolldämmung (KMF)
Aktuell (Stand 2017) wird das jährliche Abfallaufkommen von Mineralwollprodukten mit ca. 100.000 t angegeben. Der größte Teil dieser Menge besteht aus krebserzeugender Mineralwolle, die seit Juni 2000 nicht mehr in Umlauf gebracht werden darf.
Dies bedeutet, es werden deutlich über 50.000 t jedes Jahr Untertage deponiert und „gemeinwohlverträglich beseitigt“. Wie bei dieser Vorgehensweise von Gemeinwohl oder beseitigt gesprochen werden kann, erschließt sich mir nicht. Vielmehr wird die Verantwortung abgelehnt und Berge voller Giftmüll für nachfolgende Generationen geschaffen.
Was ist Mineralwolle?
Mineralwolle (KMF= aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern) besteht aus Grundstoffen wie Gläser und Gestein sowie Zusatzstoffen, sogenannten Binde- und Schmelzmitteln. Die Grundstoffe werden in einer Schmelzwanne bei Temperaturen zwischen 1.300 und 1.600 Grad Celsius geschmolzen. Diese Schmelze wird zu Fasern versponnen indem sie durch Schleuderringe oder Düsen zerfasert wird. Den Fasern werden die Binde- und Schmelzmittel zugeführt, welche die Eigenschaften der Mineralwolle bestimmen. Als Bindemittel für alle KMF werden in Wasser weitgehend gelöste Gemische aus Kunstharzverbindungen (z.B. Harnstoff-Formaldehydharze und Phenolharze) eingesetzt. Zusätzlich oder Alternativ kann auch Natriumpolyphosphate und/oder modifizierte Maisstärke eingesetzt werden. Als Schmelzmittel werden Mineralöle, Öl-Wasser-Emulsionen, Silikonöle oder Silikonharze eingesetzt.
Abschließend wird das Ganze im Tunnelofen ausgehärtet, zugeschnitten, verarbeitet und kann dann schon bald wieder (als Sondermüll?) entsorgt werden.
Gesundheitliche Bewertung von Mineralwolle
Alte Mineralwolle besteht aus biopersistenten künstlichen Mineralfasern, welche nach der Gefahrenstoffverordnung als krebserzeugend eingestuft werden. Deshalb gilt für „alte“ Mineralwolle seit Juni 2000, nach Gefahrenstoffverordnung, das Herstellungs- und Verwendungsverbot. Bei Mineralwolle, die vor 1995 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um „alte“ Mineralwolle (nach Gefahrenstoffverordnung) handelt. Bei KMF ab 1995 bis 2000 ist zu prüfen, ob es sich um „alte“ Mineralwolle handelt.
Mineralwolle ab 2000 ist aber meiner Meinung nach keineswegs als unbedenklich anzusehen. Für gesundheitsgefährdende, insbesondere kanzerogenen Fasern, gibt es derzeit noch keine ausreichenden Untersuchungen. Was es gibt sind Hinweise auf die krebserzeugende Wirkung von Fasern mit kritischen Abmessungen. Diese werden nach TRGS als kritisch definiert, wenn die Abmessungen länger als 5 μm, dünner als 3 μm und das Verhältnis von Länge zu Durchmesser größer 3 ist.
Herstellungsbedingt enthalten Mineralwollen einen Anteil an Fasern mit diesen kritischen Abmessungen, die durch transportieren, schneiden etc. als Faserstaub in die Lunge gelangen können.
Tatsächlich vertraue ich der Industrie und ihrer Lobby nicht wirklich wenn es um die Unbedenklichkeit von Mineralfasern geht. Im September 2015 wurde Styropordämmung mit dem Flammschutzmittel HBCD als Sondermüll deklariert und musste ab Oktober 2016 als solcher entsorgt werden. Bereits wenige Monate später wurde Styropor mit HBCD wieder als „nicht gefährlicher Abfall“ eingestuft. Wenn aus gefährlich so schnell wieder ungefährlich wird dann stehen definitiv nicht die Interessen der Verbraucher im Vordergrund.
Nächste Woche lernen Sie die Alternativen zu Mineralwolle kennen.
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